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Hochschulsport: Kartellrechtsausnahme für Konferenzen und Verbände

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Hochschulsportkonferenzen und -verbände von Kartellgesetzen auszunehmen. Dies bedeutet, dass diese Organisationen Regeln festlegen und Wettbewerbe organisieren können, ohne sich dem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung aussetzen zu müssen, was sich auf die Verwaltung und Finanzierung des Hochschulsports auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Hochschulsportligen und -verbände werden von Kartellgesetzen ausgenommen.
Diese Änderung kann sich auf die Festlegung der Vergütung von Hochschulsportlern und die Wettbewerbsstrukturen auswirken.
Das Gesetz gilt nur für den Hochschulsport, nicht für den Profisport.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2147
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2025-06-24