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Schluss mit versteckten Gebühren für Mieter mit Bundesförderung

Dieses Gesetz soll Mieter in bundesgeförderten Wohnungen vor unfairen Gebühren schützen. Es verbietet Antrags- und Hintergrundprüfungsgebühren und legt Grenzen für Verzugsgebühren fest. Dies wird den Bürgern ein klareres Verständnis der Mietkosten ermöglichen und unerwartete Ausgaben verhindern.
Wichtige Punkte
Verbot der Erhebung von Gebühren für die Einreichung eines Mietantrags.
Verbot der Erhebung von Gebühren für die Überprüfung der Vorstrafen, Kreditwürdigkeit oder anderer Mieterdaten.
Begrenzung der Verzugsgebühren auf weniger als 3% der Monatsmiete, erst nach 15 Tagen Fälligkeit anwendbar.
Pflicht zur vollständigen Offenlegung aller monatlichen Kosten, einschließlich Gebühren, vor Vertragsunterzeichnung.
Pflicht zur Offenlegung vergangener Rechtsstreitigkeiten, Schädlings-/Wartungsprobleme und Mieterhöhungen der letzten 10 Jahre.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2148
Sponsor: Sen. Merkley, Jeff [D-OR]
Startdatum: 2025-06-24