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Verbot von Fötusresten in öffentlichen Wassersystemen

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die Entsorgung von Fötusresten in öffentlichen Wassersystemen zu verbieten. Abtreibungsanbieter, die gegen dieses Verbot verstoßen, können mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft werden. Das Gesetz stellt klar, dass die Person, an der der Eingriff vorgenommen wurde, nicht haftbar gemacht wird.
Wichtige Punkte
Verbietet das Einbringen von Fötusresten und damit verbundenen medizinischen Abfällen aus Abtreibungen in öffentliche Wassersysteme.
Strafen für Abtreibungsanbieter bei Verstoß: Geldstrafen, bis zu 5 Jahre Gefängnis oder beides.
Die Person, an der eine Abtreibung vorgenommen wird, ist für Verstöße gegen dieses Verbot nicht haftbar.
Das Gesetz hebt bestehende staatliche oder lokale Vorschriften zu diesem Verbot nicht auf.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2172
Sponsor: Sen. Banks, Jim [R-IN]
Startdatum: 2025-06-25