Steuerabzüge für Unfruchtbarkeitsbehandlung und assistierte Reproduktion.
Ein neues Gesetz ermöglicht es, Kosten für Unfruchtbarkeitsbehandlungen und assistierte Reproduktion von der Steuer abzusetzen. Dies umfasst verschiedene Methoden wie IVF oder Leihmutterschaft, sofern die Eltern beabsichtigen, die Vormundschaft für das Kind zu übernehmen. Diese Änderungen können die finanzielle Belastung für Personen, die Kinder bekommen möchten, verringern.
Wichtige Punkte
Kosten für Unfruchtbarkeitsbehandlungen und assistierte Reproduktion werden als abzugsfähige medizinische Ausgaben für Steuerzwecke behandelt.
Das Gesetz deckt eine breite Palette von Methoden ab, einschließlich IVF, Insemination, Gameten- und Embryonenspende sowie Leihmutterschaft.
Der Abzug gilt, wenn der Steuerzahler oder sein Ehepartner/Angehöriger beabsichtigt, die rechtliche Vormundschaft für ein Kind zu übernehmen, das aus diesen Verfahren hervorgegangen ist.
Die Änderungen treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem Datum der Verabschiedung des Gesetzes beginnen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2189
Sponsor: Sen. Schiff, Adam B. [D-CA]
Startdatum: 2025-06-26