Sichtbare Identifizierung für Einwanderungsbeamte: Mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht
Neue Vorschriften verlangen, dass Einwanderungsbeamte bei öffentlichen Einsätzen stets sichtbare Ausweise tragen. Dies soll das Vertrauen der Bürger stärken und sicherstellen, dass jeder Beamte leicht erkennbar ist, was die Meldung von Beschwerden erleichtert und die allgemeine Transparenz der Behörden verbessert.
Wichtige Punkte
Alle Einwanderungsbeamten müssen bei öffentlichen Durchsetzungsmaßnahmen (z.B. Patrouillen, Anhaltungen, Durchsuchungen) sichtbare Ausweise (Nachname oder Dienstnummer und Behördenname) tragen.
Die Identifikationsinformationen müssen aus mindestens 7,5 Metern Entfernung deutlich lesbar sein und dürfen nicht durch taktische Ausrüstung verdeckt werden.
Nicht-medizinische Gesichtsbedeckungen wie Masken oder Sturmhauben, die die Identifizierung oder das Gesicht des Beamten verdecken, sind verboten, es sei denn, sie sind betrieblich notwendig (z.B. verdeckte Operationen, gefährliche Bedingungen).
Das Heimatschutzministerium wird Beamte disziplinieren, die diese Regeln nicht einhalten, und dem Kongress jährliche Berichte über die Einhaltung vorlegen.
Das Büro für Bürgerrechte und bürgerliche Freiheiten wird Beschwerden der Öffentlichkeit über Verstöße entgegennehmen und untersuchen, was die Rechenschaftspflicht erhöht.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2212
Sponsor: Sen. Padilla, Alex [D-CA]
Startdatum: 2025-07-08