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Vollmilch in Schulen und Schulungen zu Lebensmittelallergien

Neue Vorschriften erlauben Schulen, Schülern Vollmilch anzubieten, sowohl mit als auch ohne Geschmack, biologisch oder nicht-biologisch. Zusätzlich können Eltern oder Erziehungsberechtigte nun über die Milchauswahl für ihre Kinder entscheiden. Das Gesetz schreibt auch obligatorische Schulungen für das Schulküchenpersonal zu Lebensmittelallergien vor, was die Sicherheit der Schülermahlzeiten erhöht.
Wichtige Punkte
Schulen dürfen Schülern Vollmilch anbieten, was eine größere Auswahl an Milchgetränken ermöglicht.
Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten das Recht, über die Art der Milch für ihre Kinder in der Schule zu entscheiden.
Milchfett aus Vollmilch wird nicht auf die Grenzwerte für gesättigte Fette in Schulmahlzeiten angerechnet.
Das Personal der Schulküchen wird obligatorische Schulungen zu Lebensmittelallergien erhalten, um die Sicherheit der Schüler zu verbessern.
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Status: Gesetz geworden
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Drucknummer: 119_S_222
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2025-01-23