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Neues Gesetz gegen Katalysator-Diebstahl: Kennzeichnungspflicht und härtere Strafen.

Das Gesetz schreibt die dauerhafte Kennzeichnung von Katalysatoren in Neufahrzeugen vor, um deren illegalen Weiterverkauf zu verhindern. Es wird ein Zuschussprogramm eingerichtet, um die kostenlose Kennzeichnung von Katalysatoren in bereits zugelassenen Autos zu finanzieren. Darüber hinaus ist der Verkauf gebrauchter Katalysatoren gegen Bargeld verboten, und Diebstahl wird zu einem Bundesverbrechen mit einer Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnis.
Wichtige Punkte
Alle neuen Katalysatoren müssen dauerhaft mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN) oder einer eindeutigen, nachverfolgbaren Teilenummer gekennzeichnet werden.
Ein Bundeszuschussprogramm wird eingerichtet, um die kostenlose Kennzeichnung von Katalysatoren in bestehenden Fahrzeugen zu ermöglichen.
Der Verkauf oder Kauf gebrauchter Katalysatoren muss über nachverfolgbare Zahlungsmittel (Schecks, Überweisungen) erfolgen; Barzahlungen oder digitale Vermögenswerte sind verboten.
Der Diebstahl von Katalysatoren und der Handel mit gestohlenen Teilen werden zu Bundesstraftaten, die mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden können.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2238
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2025-07-10