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Internetanbieter müssen Drogenverbrechen an Generalstaatsanwalt melden

Dieses neue Gesetz verpflichtet Internetdienstanbieter und Remote-Computing-Dienste, Informationen über illegalen Handel mit Fentanyl, Methamphetamin und gefälschten Medikamenten an den Generalstaatsanwalt zu melden. Ziel ist es, die Verbreitung dieser Substanzen einzudämmen, ohne dass Unternehmen private Benutzerkommunikation überwachen müssen.
Wichtige Punkte
Internetanbieter müssen illegalen Handel mit Fentanyl, Methamphetamin und gefälschten Medikamenten an den Generalstaatsanwalt melden, sobald sie tatsächliche Kenntnis davon erlangen.
Meldungen müssen Kontenidentifikationsdaten wie E-Mail-Adresse, IP-Adresse und Benutzername enthalten, jedoch nicht den Inhalt privater Nachrichten.
Bei Nichtmeldung oder Angabe falscher Informationen drohen den Dienstanbietern hohe Geldstrafen.
Das Gesetz verpflichtet Anbieter nicht zur Überwachung von Nutzern oder zur Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation.
Der Generalstaatsanwalt wird jährliche Berichte über die Anzahl der erhaltenen Meldungen und deren Ergebnisse veröffentlichen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2316
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2025-07-17