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Neue Immobilienbewertungsregeln: Transparenz und Überprüfungsrecht

Dieses Gesetz führt eine öffentliche Datenbank für Immobilienbewertungen ein, um die Markttransparenz zu erhöhen. Es gibt Bürgern auch das Recht, eine Neubewertung ihrer Immobilie zu beantragen, wenn sie die ursprüngliche Bewertung für fehlerhaft oder diskriminierend halten. Ziel ist es, faire und konsistente Bewertungen für alle Hypothekendarlehensantragsteller zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Erstellung einer öffentlichen, durchsuchbaren Datenbank mit Immobilienbewertungsdaten, einschließlich historischer und aktueller Bewertungen.
Bürger erhalten das Recht, eine Neubewertung des Immobilienwerts zu beantragen, wenn eine Bewertung unbegründet, mangelhaft oder diskriminierend erscheint.
Bei Feststellung wesentlicher Mängel oder Diskriminierung müssen Kreditgeber auf eigene Kosten eine neue Bewertung anordnen und den Fall den zuständigen Behörden melden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2322
Sponsor: Sen. Warnock, Raphael G. [D-GA]
Startdatum: 2025-07-17