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Schutz der DACA-Teilnehmerdaten: Verbesserte Privatsphäre und Sicherheit.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die persönlichen Daten von Personen im DACA-Programm (Deferred Action for Childhood Arrivals) zu schützen. Das bedeutet, dass Informationen, die in DACA-Anträgen eingereicht werden, vor der Offenlegung an Einwanderungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden geschützt sind, außer in streng definierten Fällen. Dadurch können sich Programmteilnehmer sicherer fühlen, da ihre Daten nicht in Angelegenheiten, die nicht mit dem Programm zusammenhängen, gegen sie verwendet werden.
Wichtige Punkte
Persönliche Daten von DACA-Teilnehmern werden vor der Offenlegung an Einwanderungsbehörden (ICE, CBP) sowie staatliche, lokale und Stammes-Strafverfolgungsbehörden geschützt.
Personen im DACA-Programm werden aufgrund ihres Einwanderungsstatus nicht an Einwanderungsbehörden oder andere Strafverfolgungsbehörden verwiesen.
Ausnahmen vom Datenschutz umfassen Betrugsfälle, nationale Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit einem spezifischen Antrag und Ermittlungen bei schweren Straftaten, die nicht mit dem Einwanderungsstatus zusammenhängen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2350
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2025-07-17