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Grenzen für Bundespolizei: Identifikation und Kontrolle von Menschenmengen

Neue Regeln sollen den Einsatz von Bundespolizeikräften bei der Kontrolle von Menschenmengen, Protesten und Festnahmen von Zivilisten einschränken. Sie schreiben eine sichtbare Identifizierung der Beamten vor und verbieten den Einsatz unmarkierter Fahrzeuge für Festnahmen. Dies soll die Transparenz erhöhen und die Rechte der Bürger bei öffentlichen Versammlungen schützen.
Wichtige Punkte
Alle Bundespolizeibeamten und Mitglieder der Streitkräfte, die an der Kontrolle von Menschenmengen beteiligt sind, müssen jederzeit eine sichtbare Identifikation (Behörde, Nachname oder eindeutige Kennung) tragen.
Verbot des Einsatzes unmarkierter Fahrzeuge zur Festnahme von Zivilisten bei Aktivitäten zur Kontrolle von Menschenmengen.
Bundesbehörden dürfen nur auf Bundesbesitz oder in dessen unmittelbarer Nähe Menschenmengen kontrollieren, es sei denn, ein Gouverneur und lokale Behörden fordern gemeinsam Unterstützung an oder das Aufstandsgesetz wird angewendet.
Es ist rechtswidrig, eine Person festzunehmen, wenn der Beamte gegen die Identifikationsregeln oder territorialen Beschränkungen verstößt.
Bundesbehörden müssen den Einsatz von Beamten zur Kontrolle von Menschenmengen innerhalb von 24 Stunden öffentlich bekannt geben, einschließlich Anzahl, Standorte, Missionsbeschreibung und Haftorte für Zivilisten.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2386
Sponsor: Sen. Merkley, Jeff [D-OR]
Startdatum: 2025-07-22