Änderungen der Definition regulierter Gewässer: Ausnahmen für Abwassersysteme.
Dieses Gesetz ändert die Definition von „schiffbaren Gewässern“ im Bundesrecht, was sich darauf auswirken könnte, welche Gewässer den Umweltvorschriften unterliegen. Es schließt unter anderem Abwasserbehandlungssysteme, Gewässer, die nur direkt auf Niederschlag reagieren, und Grundwasser von dieser Definition aus. Dies bedeutet, dass einige Wasserbereiche möglicherweise weniger streng auf Verschmutzung kontrolliert werden.
Wichtige Punkte
Abwasserbehandlungssysteme, einschließlich Lagunen und Klärbecken, werden nicht mehr als „schiffbare Gewässer“ im Sinne der Bundesvorschriften betrachtet.
Temporäre Gewässer, die nur direkt auf Niederschlag reagieren, und Grundwasser sind ebenfalls von der Definition der regulierten Gewässer ausgenommen.
Diese Änderungen können den Umfang der Verantwortung für Wasserverschmutzung beeinflussen und möglicherweise die Aufsicht über bestimmte Arten von Gewässern verringern.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2421
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2025-07-23