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Schutz von Militärangehörigen vor Belästigung durch Inkassobüros

Dieses Gesetz soll Militärangehörige und ihre Familien besser vor unlauteren Inkassopraktiken schützen. Es verbietet Inkassobüros, mit Rangherabsetzung, Entzug der Sicherheitsfreigabe oder militärischer Strafverfolgung zu drohen. Dadurch können sich Militärangehörige auf ihre Pflichten konzentrieren, ohne unbegründete Drohungen fürchten zu müssen.
Wichtige Punkte
Inkassobüros dürfen Militärangehörigen nicht mit Rangherabsetzung drohen.
Inkassobüros dürfen Militärangehörigen nicht mit Entzug der Sicherheitsfreigabe drohen.
Inkassobüros dürfen Militärangehörigen nicht mit militärischer Strafverfolgung drohen.
Das Gesetz gilt für aktive Militärangehörige, deren Angehörige und Personen, die innerhalb des letzten Jahres aus dem Dienst ausgeschieden sind.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2454
Sponsor: Sen. Warnock, Raphael G. [D-GA]
Startdatum: 2025-07-24