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Ende der Einzelhaft: Neue Regeln für Inhaftierte

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Einzelhaft in Bundesanstalten zu beenden und neue Standards für die Zeit außerhalb der Zelle und soziale Interaktion einzuführen. Die Änderungen sollen die Lebensbedingungen für Inhaftierte verbessern, ihnen Zugang zu Entwicklungsprogrammen ermöglichen und gleichzeitig die Kosten für Steuerzahler senken und die Sicherheit erhöhen.
Wichtige Punkte
Verbot der Einzelhaft: Personen in Bundesanstalten dürfen grundsätzlich nicht in Einzelhaft genommen werden, außer in sehr begrenzten, kurzfristigen Notfällen.
Mehr Zeit außerhalb der Zelle: Es wird eine Mindestzeit von 14 Stunden pro Tag außerhalb der Zelle vorgeschrieben, davon 7 Stunden für strukturierte Bildungs-, Berufs-, Therapie- und Freizeitaktivitäten.
Schutz gefährdeter Gruppen: Einzelhaft ist verboten für junge Menschen (unter 25), ältere Erwachsene (über 55), Menschen mit Behinderungen, psychischen Bedürfnissen, schwangere und postpartale Frauen sowie LGBTQI+-Personen.
Unabhängige Aufsicht: Eine unabhängige Überwachungsstelle, bestehend aus ehemaligen Inhaftierten und deren Familien, wird eingerichtet, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überwachen und Zugang zu den Einrichtungen zu haben.
Folgen für Bundesstaaten: Bundesstaaten und lokale Behörden, die die neuen Standards nicht wesentlich einhalten, können Kürzungen bei den Bundesmitteln für Justizprogramme erfahren.
Klagerecht: Personen, die durch Verstöße gegen das Gesetz geschädigt werden, können Zivilklagen auf Schadensersatz einreichen, einschließlich für emotionalen Schmerz und Leid.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2477
Sponsor: Sen. Markey, Edward J. [D-MA]
Startdatum: 2025-07-28