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Steueränderungen: Abtreibungskosten von Gesundheitssparkonten ausgeschlossen.

Dieses Gesetz ändert die Steuergesetze für Gesundheitssparkonten (HSA, FSA, HRA), indem es Abtreibungskosten generell von der Definition qualifizierter medizinischer Ausgaben ausschließt. Bürger, die diese steuerbegünstigten Konten zur Deckung solcher Kosten verwenden (außer bei Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr), müssen Einkommenssteuer auf die entnommenen Beträge zahlen. Die Änderungen treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Wichtige Punkte
Abtreibungskosten (außer bei Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr) gelten nicht mehr als steuerbefreite medizinische Ausgaben unter HSA, FSA und HRA.
Die Verwendung von Geldern aus diesen Konten für nicht qualifizierte Abtreibungskosten führt dazu, dass der entnommene Betrag der Einkommenssteuer unterliegt.
Die Änderungen gelten für Zahlungen und Erstattungen, die in Steuerjahren geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_251
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2025-01-24