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Dienstaufschub für Ärzte in Palliativpflege-Ausbildung

Dieses neue Gesetz ermöglicht es Ärzten, die sich im Rahmen von Stipendien- oder Darlehensrückzahlungsprogrammen verpflichtet haben, ihren Dienst aufzuschieben. Dies erlaubt ihnen, eine zusätzliche Ausbildung in Palliativpflege zu absolvieren, um die Verfügbarkeit von Spezialisten in diesem Bereich für Patienten in schwierigen Zeiten zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Ärzte können ihren verpflichtenden Dienst um bis zu ein Jahr aufschieben, um sich in Palliativpflege ausbilden zu lassen.
Die Änderung zielt darauf ab, die Anzahl der Palliativpflegespezialisten zu erhöhen und so den Zugang zu dieser Versorgung für Bürger zu verbessern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2521
Sponsor: Sen. Rosen, Jacky [D-NV]
Startdatum: 2025-07-29