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Steuerabzugsänderungen: Abtreibungskosten nicht mehr als medizinische Ausgaben abzugsfähig.

Dieses neue Gesetz ändert die Regeln für den Steuerabzug von medizinischen Ausgaben. Ab sofort können Abtreibungskosten, mit bestimmten Ausnahmen, nicht mehr als medizinische Ausgaben abgezogen werden. Dies wirkt sich auf die persönlichen Finanzen der betroffenen Personen aus.
Wichtige Punkte
Abtreibungskosten sind nicht mehr als medizinische Ausgaben steuerlich absetzbar.
Ausnahmen gelten für Abtreibungen, die zur Rettung des Lebens einer Frau notwendig sind oder aus Vergewaltigung oder Inzest resultieren.
Diese Änderungen treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem Datum der Verabschiedung des Gesetzes beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_253
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2025-01-24