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Bezahlte Freistellung für Bundeswahlen

Dieses neue Gesetz gewährt Arbeitnehmern mindestens zwei Stunden bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Bundeswahlen. Ziel ist es, den Bürgern die Stimmabgabe zu erleichtern, ohne Lohneinbußen oder den Verlust von Leistungen befürchten zu müssen. Arbeitgeber müssen diese Freistellung gewähren, und die Verweigerung oder Diskriminierung aufgrund ihrer Nutzung ist verboten.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 2 Stunden bezahlte Freistellung zur Stimmabgabe bei Bundeswahlen.
Arbeitgeber können die Stunden für diese Freistellung festlegen, auch während der Frühwahl, gemäß Landesrecht.
Die Inanspruchnahme dieser Freistellung führt nicht zum Verlust von Arbeitsleistungen.
Es ist rechtswidrig für Arbeitgeber, dieses Recht zu beeinträchtigen oder Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme der Freistellung zu diskriminieren.
Das Gesetz gilt für Arbeitgeber mit 25 oder mehr Mitarbeitern.
Verstöße können zu zivilrechtlichen Strafen von bis zu 10.000 US-Dollar pro Verstoß führen.
Landes- und lokale Gesetze, die günstigere Bestimmungen für die Wahlfreistellung bieten, bleiben gültig.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2549
Sponsor: Sen. Hirono, Mazie K. [D-HI]
Startdatum: 2025-07-30