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Verbesserungen bei Briefwahl: Schnellere Bearbeitung und Nachverfolgung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Briefwahlprozess für Bundeswahlen zu optimieren. Es führt Änderungen ein, die eine schnellere Bearbeitung und Zustellung von Stimmzetteln sowie eine einfachere Nachverfolgung gewährleisten sollen. Bürger können sich darauf verlassen, dass ihre per Post abgegebene Stimme pünktlich gezählt wird.
Wichtige Punkte
Briefwahlzettel werden von der Post am selben Tag bearbeitet, an dem sie eingehen.
Jeder Rückumschlag für einen Stimmzettel muss einen speziellen Barcode zur Nachverfolgung enthalten, es sei denn, der Staat bietet ein alternatives Nachverfolgungssystem an.
Die Post muss Stimmzettelumschläge mit dem Poststempel des Versanddatums versehen.
Briefwahlzettel werden wie erstklassige Post behandelt, und ausgefüllte Stimmzettel werden portofrei versandt.
Die Post darf innerhalb von 120 Tagen vor einer Bundeswahl keine betrieblichen Änderungen vornehmen, die die pünktliche Zustellung von Wahlpost behindern würden.
Es wird eine einheitliche Frist für die Annahme von Briefwahlzetteln festgelegt: Sie werden gezählt, wenn sie am oder vor dem Wahltag abgestempelt und innerhalb von 7 Tagen nach der Wahl bei den Wahlbeamten eingehen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2576
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2025-07-31