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Schutz von Arbeitsplätzen im Innenministerium

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Arbeitsplätze im Innenministerium zu schützen, indem Entlassungen von Mitarbeitern gestoppt werden, bis der vollständige Haushalt für das Geschäftsjahr 2026 verabschiedet ist. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter dieses Ministeriums nicht aus anderen Gründen als schwerwiegendem Fehlverhalten entlassen werden können, was ihnen eine größere Arbeitsplatzstabilität bietet.
Wichtige Punkte
Entlassungsstopp: Das Innenministerium darf keine Mitarbeiter entlassen, bis der Haushalt 2026 verabschiedet ist.
Mitarbeiterschutz: Entlassungen sind nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten möglich, nicht aufgrund von Personalabbau.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2597
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2025-07-31