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Bundesrentenänderungen: Ausschluss von Ortszuschlägen für neue Mitarbeiter.

Dieses Gesetz ändert die Berechnung von Bundesrenten für neue Mitarbeiter. Ortsbezogene Gehaltsanpassungen, die Lebenshaltungskostenunterschiede berücksichtigen, werden nicht mehr in das Durchschnittsgehalt einbezogen, das zur Bestimmung zukünftiger Rentenleistungen verwendet wird. Dies bedeutet, dass Personen, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Bundesdienst antreten, möglicherweise geringere Rentenleistungen erhalten als derzeitige Mitarbeiter, wenn ihr Gehalt solche Anpassungen enthielt.
Wichtige Punkte
Ortsbezogene Gehaltsanpassungen werden bei der Berechnung des Durchschnittsgehalts für die Rentenansprüche neuer Bundesbediensteter ausgeschlossen.
Die Änderung betrifft Personen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Bundesbeschäftigung aufnehmen und keine frühere anrechenbare zivile Dienstzeit haben.
Potenziell geringere Rentenleistungen für zukünftige Bundesbedienstete, die Ortszuschläge erhalten hätten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_26
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2025-01-07