Bürgereigentumsschutz: Neue Regeln für staatliche Vermögenseinziehung
Dieses Gesetz ändert maßgeblich, wie der Staat Eigentum von Bürgern in Straf- und Zivilfällen einziehen kann. Es stärkt die Rechte der Eigentümer, erschwert Behörden die Beschlagnahme ohne Gerichtsbeschluss und erfordert stärkere Beweise. Dies gibt Bürgern mehr Sicherheit, dass ihr Eigentum vor ungerechtfertigter Einziehung geschützt ist.
Wichtige Punkte
Keine außergerichtlichen Einziehungen mehr: Bundesbehörden dürfen Eigentum nicht mehr ohne Gerichtsbeschluss einziehen.
Höhere Beweislast: Die Regierung muss nun „klare und überzeugende Beweise“ vorlegen, nicht nur „überwiegende Beweise“, um die Verbindung des Eigentums zu einer Straftat zu beweisen.
Schnellere Benachrichtigung und Anhörungen: Bürger, deren Eigentum beschlagnahmt wird, erhalten schneller Informationen über ihre Rechte und haben Anspruch auf eine schnellere Gerichtsanhörung.
Rechtshilfe für Bedürftige: Personen, die sich keinen Anwalt leisten können, können in Einziehungsverfahren Rechtsbeistand erhalten.
Eingezogene Gelder gehen an die Staatskasse: Gelder aus beschlagnahmtem Eigentum fließen nun in den allgemeinen Haushalt des Finanzministeriums, anstatt direkt an die beschlagnahmenden Behörden, um Anreize für ungerechtfertigte Einziehungen zu verringern.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_263
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2025-01-27