Stärkung der Elternrechte bei der Geschlechtsidentität von Kindern in Schulen
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Eltern umfassendes Wissen und Zustimmung zu allen schulischen Maßnahmen bezüglich der Geschlechtsidentität ihrer Kinder unter 18 Jahren haben. Schulen dürfen Informationen nicht zurückhalten oder Kinder dazu ermutigen, Geschlechtsidentitätsfragen vor den Eltern zu verbergen, und müssen die Zustimmung der Eltern für alle Änderungen im Umgang mit dem Kind in der Schule in dieser Hinsicht einholen. Nichteinhaltung kann zum Verlust von Bundesmitteln und Klagen führen.
Wichtige Punkte
Schulen müssen die ausdrückliche Zustimmung der Eltern für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geschlechtsidentität eines Kindes einholen, einschließlich Namensänderungen, Pronomen oder der Nutzung anderer Einrichtungen.
Schulmitarbeiter dürfen Eltern keine Informationen über das Unbehagen eines Kindes mit seinem Geschlecht oder seinen Wunsch nach einer anderen Identität vorenthalten oder Kinder dazu ermutigen, solche Informationen zu verbergen.
Schulen, die sich nicht daran halten, können Bundesmittel verlieren, und Eltern können auf Schadensersatz und Behandlungskosten klagen.
Das Gesetz definiert Geschlecht als biologisch bestimmt, männlich oder weiblich, und bezieht sich auf die Geschlechtsidentität als inkongruent mit dem biologischen Geschlecht.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2702
Sponsor: Sen. Banks, Jim [R-IN]
Startdatum: 2025-09-03