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Ende der Zwangsschiedsgerichtsbarkeit bei Altersdiskriminierung.

Dieses Gesetz stellt das Recht von Personen ab 40 Jahren wieder her, Altersdiskriminierungsansprüche direkt vor Gericht zu verfolgen. Es erklärt vorab getroffene Schiedsvereinbarungen, die Arbeitnehmer zur privaten Schlichtung zwingen, für ungültig. Diese Änderung gibt Bürgern mehr Kontrolle über die Art und Weise, wie ihre Diskriminierungsfälle beigelegt werden, und verbessert den Zugang zur öffentlichen Justiz.
Wichtige Punkte
Personen ab 40 Jahren können bei Altersdiskriminierungsstreitigkeiten ein Gericht anstelle eines obligatorischen Schiedsverfahrens wählen.
Vertragsklauseln, die vor einem Streit unterzeichnet wurden und ein Schiedsverfahren vorschreiben, sind bei Altersdiskriminierungsansprüchen nicht mehr durchsetzbar.
Gerichte und nicht private Schiedsrichter entscheiden über die Anwendbarkeit dieses neuen Gesetzes auf einen Streitfall.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2703
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2025-09-03