Adressvertraulichkeit: Verbesserter Schutz für gefährdete Personen
Das "Safe at Home Act" zielt darauf ab, gefährdete Personen zu schützen, indem es ihnen ermöglicht, eine spezielle Postadresse anstelle ihrer tatsächlichen physischen Adresse zu verwenden. Bundesbehörden und Gerichte müssen diese Ersatzadresse akzeptieren, was die Privatsphäre und Sicherheit der Bürger erhöht, indem die Offenlegung ihrer persönlichen Daten verhindert wird. Diese Änderungen erleichtern das Leben von Personen, die Anonymität benötigen, und sehen gleichzeitig Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden in begründeten Fällen vor.
Wichtige Punkte
Verwendung einer festgelegten Adresse: Gefährdete Bürger können eine spezielle Postadresse für Bundesbehörden und Gerichte verwenden, anstatt ihre tatsächliche Wohn-, Schul- oder Arbeitsadresse anzugeben.
Schutz personenbezogener Daten: Die tatsächliche physische Adresse der Programmteilnehmer wird vertraulich behandelt und ist von der Offenlegung gemäß dem Freedom of Information Act (FOIA) ausgenommen.
Keine Strafen für die Verwendung der festgelegten Adresse: Personen, die am Programm teilnehmen, werden keine Bundesstrafen für die Angabe einer festgelegten Adresse erhalten.
Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden: In föderalen Strafverfahren oder wenn eine Bundesbehörde die physische Adresse zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen benötigt, kann ein Gericht deren Offenlegung anordnen, jedoch unter Wahrung der Vertraulichkeit.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2724
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2025-09-04