Beratender Ausschuss für Kongressunterlagen aufgelöst: Neue Verwaltungsregeln
Dieses Gesetz löst den Beratenden Ausschuss für die Aufzeichnungen des Kongresses auf und ändert damit die Art und Weise, wie wichtige Regierungsdokumente verwaltet und aufbewahrt werden. Anstelle des Ausschusses wird der Direktor des Zentrums für Gesetzgebungsarchive für die Überwachung dieser Aufzeichnungen verantwortlich sein und regelmäßig über deren Status berichten. Für die Bürger bedeutet dies, dass die Prozesse im Zusammenhang mit dem Zugang zu historischen und aktuellen Kongressdokumenten auf eine neue, zentralisiertere Weise verwaltet werden.
Wichtige Punkte
Auflösung des Beratenden Ausschusses für die Aufzeichnungen des Kongresses innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Einführung einer jährlichen Berichtspflicht durch den Direktor des Zentrums für Gesetzgebungsarchive über die Verwaltung der Kongressunterlagen.
Regelmäßige Treffen des Archivars, des Sekretärs des Senats und des Schriftführers des Repräsentantenhauses zur Überprüfung der Aktenverwaltung.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2765
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2025-09-10