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Senkung der Kosten für chronische Medikamente in Medicare Teil D.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Arzneimittelkosten für Senioren mit Medicare Teil D zu senken, die bestimmte Medikamente zur Behandlung chronischer Krankheiten benötigen. Ab 2027 wird der prozentuale Anteil, den Sie für das Medikament zahlen (Zuzahlung), auf der Grundlage des tatsächlichen, niedrigeren Preises nach Abzug der Hersteller-Rabatte berechnet. Dies soll Ihre direkten Ausgaben für diese wichtigen Behandlungen reduzieren.
Wichtige Punkte
Die Änderung gilt nur für ausgewählte chronische Pflegemedikamente, wie bestimmte Herzmedikamente, Antikoagulanzien und Atemwegsmittel.
Die Zuzahlung (Coinsurance) basiert auf dem „Nettopreis“ des Medikaments, d.h. dem Preis nach Abzug aller Rabatte und Zugeständnisse der Hersteller.
Die Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und soll sicherstellen, dass Senioren keinen Prozentsatz eines überhöhten Arzneimittelpreises zahlen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2770
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2025-09-11