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Steuererleichterung für streikende Arbeitnehmer: Streikgelder steuerfrei

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Leistungen, die Arbeitnehmer während eines Streiks, einer Aussperrung oder einer Arbeitsniederlegung erhalten, vom Bruttoeinkommen auszuschließen. Das bedeutet, dass Gelder, die von Gewerkschaften in solchen Situationen erhalten werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen, was die finanzielle Lage der von Arbeitskonflikten betroffenen Personen verbessern kann. Die Änderungen treten für Leistungen in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2025 erhalten werden.
Wichtige Punkte
Leistungen, die von Gewerkschaften während eines Streiks, einer Aussperrung oder einer Arbeitsniederlegung erhalten werden, sind steuerfrei.
Diese Gelder werden nicht zum Bruttoeinkommen gezählt, was mehr Mittel für streikende Arbeitnehmer bedeutet.
Die Änderungen gelten für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2025 erhalten werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2779
Sponsor: Sen. Gallego, Ruben [D-AZ]
Startdatum: 2025-09-11