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Verbot von sozialen Medien für Kinder und Jugendliche in Schulen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor den negativen Auswirkungen sozialer Medien zu schützen. Es verbietet Personen unter 13 Jahren die Erstellung von Social-Media-Konten und schränkt personalisierte Empfehlungen für Personen unter 17 Jahren ein. Darüber hinaus müssen Schulen den Zugang zu sozialen Medien in ihren Netzwerken und auf ihren Geräten blockieren, um Bundesmittel zu erhalten.
Wichtige Punkte
Kinder unter 13 Jahren dürfen keine Social-Media-Konten erstellen oder unterhalten.
Soziale Medienplattformen dürfen keine personalisierten Empfehlungssysteme für Personen unter 17 Jahren verwenden, mit einigen Ausnahmen.
Schulen müssen den Zugang von Schülern zu sozialen Medien in ihren Netzwerken und auf ihren Geräten blockieren, um sich für Bundeszuschüsse zu qualifizieren.
Soziale Medienplattformen müssen personenbezogene Daten von Kindern nach Kontoschließung löschen, wobei Benutzer 90 Tage lang eine Kopie anfordern können.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_278
Sponsor: Sen. Schatz, Brian [D-HI]
Startdatum: 2025-01-28