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Automatische Wählerregistrierung: Einfacherer Zugang zur Wahl und verbesserte Datensicherheit.

Das Gesetz führt ein landesweites System zur automatischen Wählerregistrierung (AVR) ein, um die Teilnahme an Bundeswahlen zu vereinfachen. Bürger werden bei Transaktionen mit Kraftfahrzeugbehörden (z. B. Führerscheinerwerb) automatisch zur Wahl registriert, es sei denn, sie lehnen dies aktiv ab. Das Gesetz schreibt auch die Modernisierung der Registrierungssysteme, den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung der Sicherheit und Genauigkeit der Wählerlisten vor.
Wichtige Punkte
Automatische Wählerregistrierung bei Transaktionen mit der Kraftfahrzeugbehörde (DMV/MVA), wobei Bürger aktiv ablehnen müssen, wenn sie sich nicht registrieren möchten.
Obligatorische automatische Registrierung für alle wahlberechtigten Personen, die 18 Jahre alt werden.
Einführung bundesstaatlicher Sicherheits- und Datenschutzstandards für Wählerdaten, überwacht durch NIST, und Verbot der kommerziellen Nutzung dieser Daten.
Rechtlicher Schutz für Personen, die aufgrund eines Behördenfehlers fälschlicherweise registriert wurden, einschließlich Schutz vor Einwanderungs- oder Strafverfolgung.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2822
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2025-09-16