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Verbot geschlechtsangleichender Behandlungen für Minderjährige; Klagerecht

Dieses Gesetz verbietet Ärzten, Krankenhäusern und Kliniken, chemische oder chirurgische Eingriffe an Personen unter 18 Jahren vorzunehmen, die darauf abzielen, deren natürliche körperliche Entwicklung oder ihr Aussehen an ein anderes Geschlecht anzupassen. Es schafft auch ein privates Klagerecht, das es Kindern oder ihren Eltern ermöglicht, auf Schadensersatz zu klagen, wenn solche Eingriffe vorgenommen wurden, auch vor Inkrafttreten des Gesetzes.
Wichtige Punkte
Verbietet Pubertätsblocker, Sexualhormone und Operationen, die darauf abzielen, das körperliche Erscheinungsbild oder die Geschlechtsorgane eines Minderjährigen an ein anderes Geschlecht anzupassen, mit Ausnahmen für nachweisbare Störungen der sexuellen Entwicklung oder andere schwerwiegende medizinische Zustände.
Personen, die als Kinder verbotenen Eingriffen unterzogen wurden, oder deren Eltern, können Ärzte, Krankenhäuser oder Kliniken auf Schadensersatz verklagen, einschließlich der Kosten für Detransitionsbehandlungen, emotionalen Stress und Strafschadensersatz.
Das Gesetz macht jeden Gesundheitsdienstleister, jedes Krankenhaus oder jede Klinik, die nach Inkrafttreten des Gesetzes an verbotenen Eingriffen teilnehmen, streng haftbar.
Eine Klage kann innerhalb von 25 Jahren nach dem 18. Geburtstag der betroffenen Person oder 4 Jahre nach dem Anfallen der Kosten für eine Detransitionsbehandlung eingereicht werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2907
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]
Startdatum: 2025-09-18