Gleichbehandlung religiöser Organisationen bei der Finanzierung sozialer Dienste
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass religiöse Organisationen bei der Beantragung von Bundesmitteln für soziale Dienstleistungsprogramme gleich behandelt werden. Dies bedeutet, dass mehr Organisationen, einschließlich glaubensbasierter, Unterstützungsdienste für Bedürftige anbieten können, wodurch Bürger mehr Auswahl bei diesen Diensten erhalten. Das Gesetz schützt auch die Religionsfreiheit dieser Organisationen und ermöglicht es ihnen, ihre Identität und ihre Betriebsprinzipien zu bewahren.
Wichtige Punkte
Religiöse Organisationen können Bundesmittel für soziale Dienstleistungsprogramme auf derselben Grundlage wie nicht-religiöse Organisationen beantragen, was die Verfügbarkeit von Diensten für Bürger erhöht.
Das Gesetz verbietet Diskriminierung von Organisationen aufgrund ihres religiösen Charakters bei der Vergabe öffentlicher Mittel.
Religiöse Organisationen behalten ihre Unabhängigkeit und ihr Recht, gemäß ihren Überzeugungen zu handeln, auch wenn sie Bundesmittel erhalten.
Personen, die staatlich finanzierte Dienste erhalten und Einwände gegen eine religiöse Organisation haben, werden an alternative, vergleichbare Dienste verwiesen.
Das Gesetz gewährt religiösen Organisationen das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ihre Rechte gemäß diesem Abschnitt verletzt werden.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2908
Sponsor: Sen. Scott, Rick [R-FL]
Startdatum: 2025-09-18