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Klare Eierkennzeichnung: Schluss mit irreführenden Alternativen

Neue Vorschriften sollen sicherstellen, dass Produkte, die als Eier oder Eiprodukte verkauft werden, tatsächlich von Geflügel stammen. Dies schützt Verbraucher vor Irreführung und hilft ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, insbesondere für Allergiker oder Personen, die bestimmte Nährwerte suchen.
Wichtige Punkte
Definition von Ei: Nur das Fortpflanzungsprodukt von Geflügel, mit Eiweiß und Eigelb in einer kalkhaltigen Schale, darf als Ei bezeichnet werden.
Verbraucherschutz: Eierersatzprodukte müssen klar gekennzeichnet sein, um Verwechslungen mit echten Eiern zu vermeiden.
Leitlinien für Hersteller: Die Behörden werden detaillierte Anweisungen zur korrekten Kennzeichnung von Produkten herausgeben, um Strafen zu vermeiden.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_S_2929
Sponsor: Sen. Fetterman, John [D-PA]
Startdatum: 2025-09-29