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Kein Schulessen-Scham: Verbot der Stigmatisierung wegen unbezahlter Mahlzeiten.

Dieses Gesetz verpflichtet Schulen, berechtigte Schüler automatisch für kostenlose Mahlzeiten zu zertifizieren und verbietet Praktiken, die Kinder wegen unbezahlter Essensschulden öffentlich bloßstellen. Es schützt Kinder davor, dass ihnen bereits serviertes Essen weggenommen wird oder dass ihnen aufgrund der Schulden ihrer Eltern Bildungsangebote verweigert werden. Ziel ist es, die Würde der Schüler zu wahren.
Wichtige Punkte
Schulen müssen Schüler, deren Familien Essensschulden haben, aktiv für kostenlose Mahlzeiten anmelden oder ihnen Anträge zukommen lassen.
Öffentliche Bloßstellung ist verboten: Keine speziellen Marken, keine Listen und keine Ausgrenzung von Schülern mit Schulden oder Verweigerung von Noten.
Schulen dürfen keine Inkassounternehmen einsetzen und kein bereits serviertes Essen wegen unbezahlter Gebühren wegnehmen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2944
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2025-09-30