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Obligatorische Reduzierung der Bundesbelegschaft um 10% durch natürliche Fluktuation bis 2028.

Dieses Gesetz schreibt eine Reduzierung der Gesamtzahl der Bundesangestellten um 10% bis zum Geschäftsjahr 2028 vor, hauptsächlich durch die Begrenzung von Neueinstellungen. Bürger könnten ab 2028 Veränderungen in der Geschwindigkeit und Verfügbarkeit staatlicher Dienstleistungen bemerken, da die Behörden mit deutlich weniger Personal arbeiten werden. Während der Übergangszeit dürfen Behörden nur eine neue Person für jeweils drei ausscheidende oder in Rente gehende Mitarbeiter einstellen.
Wichtige Punkte
Ziel: Reduzierung der gesamten Bundesbelegschaft um 10% im Vergleich zum Stand von September 2025, wirksam ab dem Geschäftsjahr 2028.
Einstellungsregel: Für zwei Jahre (2026-2027) dürfen Behörden nur eine neue Person für jeweils drei ausscheidende Mitarbeiter einstellen.
Folgen bei Nichteinhaltung: Behörden, die ihre Personalobergrenze überschreiten, unterliegen einem vollständigen Einstellungsstopp, einschließlich Beschränkungen bei der Besetzung von Stellen und der Genehmigung von Telearbeit.
Begrenzung von Outsourcing: Es werden Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Behörden Dienstleistungsverträge erhöhen, um die vorgeschriebene Personalreduzierung zu umgehen, es sei denn, dies ist kosteneffizient.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_295
Sponsor: Sen. Johnson, Ron [R-WI]
Startdatum: 2025-01-29