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Harte Bundesstrafen für Verabreichung von Abtreibungsmedikamenten ohne Zustimmung.

Dieses Gesetz führt neue, strenge Bundesstrafen (bis zu 25 Jahre Gefängnis) für Personen ein, die wissentlich einer schwangeren Frau abtreibungsfördernde Medikamente ohne ihre vollständige und informierte Zustimmung verabreichen. Ziel ist es, Frauen vor erzwungenen medikamentösen Abtreibungen zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Opfer solcher Handlungen erhalten zudem das Recht, erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Täter geltend zu machen.
Wichtige Punkte
Neues Bundesverbrechen: Die Verabreichung eines Abtreibungsmedikaments ohne informierte Zustimmung der Frau wird mit bis zu 25 Jahren Gefängnis bestraft.
Opferschutz: Frauen, denen das Medikament ohne Zustimmung verabreicht wurde, können die Täter auf Schadensersatz verklagen, einschließlich des Dreifachen der erlittenen Schäden und Strafschadensersatz.
Höhere Strafen bei Verletzung: Führt die Tat zu schweren Körperverletzungen oder zum Tod der Frau, drohen dem Täter zusätzliche, harte Haftstrafen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2955
Sponsor: Sen. Banks, Jim [R-IN]
Startdatum: 2025-09-30