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Gebrauchtwagensicherheit: Verkaufsverbot bei offenen Sicherheitsrückrufen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem es Händlern untersagt, Gebrauchtfahrzeuge zu verkaufen, die offene, nicht behobene Sicherheitsmängel aufweisen, die Gegenstand eines Rückrufs sind. Dies stellt sicher, dass Verbraucher beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler ein Fahrzeug erhalten, das frei von bekannten kritischen Sicherheitsproblemen ist. Es führt auch einen Mechanismus zur Entschädigung von Händlern ein, falls Hersteller die Bereitstellung der Reparaturmaßnahme länger als 60 Tage verzögern.
Wichtige Punkte
Händler dürfen Gebrauchtwagen erst verkaufen, wenn alle Sicherheitsmängel, die Gegenstand einer Rückrufbenachrichtigung sind, behoben wurden.
Hersteller müssen Händler entschädigen (mindestens 1% des Marktwerts monatlich), wenn sie nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Rückrufbenachrichtigung eine Abhilfemaßnahme bereitstellen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2956
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2025-09-30