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Anpassung der Sicherheitsaufsicht für Gasanlagenrohrleitungen in Industrieanlagen.

Dieses Gesetz ändert die Definition von „Gastransport“ und schließt bestimmte, kurze Gasleitungssysteme, die sich vollständig innerhalb von Industrieanlagen befinden oder sich bis zu einer Meile außerhalb erstrecken, von der föderalen Pipeline-Sicherheitsaufsicht aus. Dies bedeutet, dass die Sicherheit dieser internen Anlagensysteme nun unter andere Vorschriften oder Behörden fällt als die Hauptversorgungsleitungen.
Wichtige Punkte
Interne Gasleitungssysteme, die von Industrieanlagen genutzt werden, werden von der föderalen Sicherheitsaufsicht für Pipelines ausgenommen.
Die Ausnahme gilt auch für kurze Transferleitungen, die weniger als 1 Meile außerhalb des Werksgeländes verlaufen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2971
Sponsor: Sen. Sheehy, Tim [R-MT]
Startdatum: 2025-10-03