Arbeitnehmerrechte-Gesetz: Reformen bei Gewerkschaftswahlen, Beiträgen und Arbeitsstatus
Dieses Gesetz reformiert das Arbeitsrecht erheblich und beeinflusst die Organisation von Gewerkschaften, die Definition von Arbeitnehmern und die Beschäftigungsregeln. Arbeitnehmer erhalten mehr Kontrolle über ihre Gewerkschaftsbeiträge, die nicht automatisch für nicht-tarifliche Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber hinaus verschärft der Gesetzentwurf die Kriterien für die Einstufung als unabhängiger Auftragnehmer und schließt Personen ohne legalen Einwanderungsstatus von Gewerkschaftswahlen aus.
Wichtige Punkte
Gewerkschaftswahlen: Nur Arbeitnehmer mit legalem Einwanderungsstatus dürfen an Gewerkschaftswahlen teilnehmen. Stimmen von Personen ohne diesen Status sind ungültig.
Gewerkschaftsbeiträge: Beiträge dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, die nicht direkt mit Tarifverhandlungen zusammenhängen, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt schriftlich zu (Zustimmung läuft nach einem Jahr ab).
Definition des unabhängigen Auftragnehmers: Es werden neue Kriterien eingeführt, die festlegen, wann eine Person ein unabhängiger Auftragnehmer ist, basierend auf geringer Kontrolle durch den Arbeitgeber und unternehmerischem Risiko des Einzelnen.
Datenschutz: Gewerkschaften erhalten eine begrenzte Wählerliste (Name und eine Kontaktmethode) und müssen diese Daten schützen und nur für Wahlverfahren verwenden.
Unabhängige Verhandlungen: In Staaten ohne obligatorische Gewerkschaftsmitgliedschaft können Arbeitnehmer, die aus der Gewerkschaft ausgetreten sind, individuelle Verhandlungen mit ihrem Arbeitgeber führen.
Gewerkschaftsgewalt: Die Definition von Erpressung und Raub im Rahmen von Arbeitskämpfen wird im Bundesgesetz geändert, was zu Strafen von bis zu 20 Jahren Haft und 100.000 USD Geldstrafe führen kann.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2984
Sponsor: Sen. Scott, Tim [R-SC]
Startdatum: 2025-10-08