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Obligatorische Trennung von Häftlingen nach biologischem Geschlecht in Gefängnissen.

Dieses Gesetz führt strenge neue Regeln für die Unterbringung von Häftlingen in Bundes- und Landesgefängnissen ein. Es schreibt vor, dass Unterbringungsentscheidungen ausschließlich auf dem biologischen Geschlecht basieren müssen, definiert durch bei der Geburt vorhandene Merkmale. Ziel ist es, die Sicherheit inhaftierter Frauen zu erhöhen, indem die gemeinsame Unterbringung von Personen unterschiedlichen biologischen Geschlechts verboten wird, außer für kurze, nicht-nächtliche Kontakte.
Wichtige Punkte
Bundes- und Landesgefängnisse müssen Häftlinge strikt nach ihrem biologischen Geschlecht unterbringen (Chromosomen, Genitalien bei der Geburt).
Das Gesetz verbietet die gemeinsame Unterbringung (einschließlich Übernachtung) von Personen unterschiedlichen biologischen Geschlechts in Hafteinrichtungen.
Bundesstaaten, die diese Trennungsregeln nicht umsetzen, riskieren den Verlust bestimmter Bundesmittel zur Verbrechensbekämpfung.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2985
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2025-10-08