Mehr Sicherheit und Rechenschaftspflicht an Hochschulen: Schutz für Opfer sexueller Gewalt.
Dieses Gesetz erhöht die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Hochschulen in Bezug auf die Meldung sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt erheblich, indem es detaillierte Statistiken über Disziplinarverfahren vorschreibt. Es verpflichtet Hochschulen, spezialisiertes Unterstützungspersonal einzusetzen, das Opfern vertrauliche, trauma-informierte Hilfe, Informationen über ihre Rechte und Unterstützung bei der Organisation von Unterkünften oder Stundenplanänderungen bietet, ohne dass eine Meldung bei der Polizei erforderlich ist. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen Spezialisten für sexuelle und zwischenmenschliche Gewalt ernennen, die Studierenden vertrauliche, trauma-informierte Unterstützung und Rechtsinformationen bieten, ohne Meldepflicht gegenüber Campusbehörden oder der Polizei.
Es werden standardisierte, breitere Definitionen für Sexualdelikte (wie Vergewaltigung) für eine konsistente Berichterstattung nach dem Clery Act eingeführt, um genauere Kriminalitätsstatistiken zu gewährleisten.
Hochschulen müssen detaillierte Statistiken über Meldungen sexueller Übergriffe, Disziplinarverfahren und verhängte Sanktionen veröffentlichen, was die öffentliche Kontrolle erhöht.
Studierende, die Gewalt melden, sollen Amnestie für geringfügige Verhaltensverstöße (z. B. Alkohol- oder Drogenkonsum) erhalten, die im Zuge der Meldung bekannt werden, um die Meldebereitschaft zu fördern.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2990
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2025-10-08