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Erweiterung des Rechts auf verdecktes Tragen von Waffen für Richter und Staatsanwälte.

Dieses Gesetz erweitert das bundesweite Recht auf das verdeckte Tragen von Schusswaffen auf aktive und pensionierte Bundesrichter und Staatsanwälte. Diese Beamten müssen strenge Ausbildungs- und Qualifikationsstandards erfüllen, ähnlich wie Polizeibeamte, um dieses Recht ausüben zu können. Ziel ist es, die persönliche Sicherheit der im Justizwesen tätigen Personen zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Aktive und pensionierte Bundesrichter und Staatsanwälte erhalten die Befugnis, verdeckte Schusswaffen landesweit zu tragen.
Zur Qualifizierung müssen sie Schießprüfungen bestehen, die den Standards des aktiven Polizeidienstes entsprechen.
Pensionierte Staatsanwälte müssen mindestens 10 Dienstjahre vorweisen und sich jährlich auf eigene Kosten neu qualifizieren.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2993
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2025-10-09