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Wählerschutzgesetz: Kein Löschen wegen Nichtwahl oder Inaktivität.

Dieses Gesetz verbietet es Staaten, registrierte Wähler von den Listen zu streichen, nur weil sie bei früheren Wahlen nicht gewählt oder auf Wahlpost nicht reagiert haben. Staaten müssen objektive Beweise (wie Tod oder Umzug aus dem Staat) vorlegen, bevor sie einen Wähler entfernen. Es erleichtert auch Wählern, die innerhalb desselben Staates umziehen, ihre Adresse am Wahltag zu aktualisieren und trotzdem abzustimmen.
Wichtige Punkte
Staaten dürfen Wähler nicht allein wegen Inaktivität (Nichtwahl oder Nichtreaktion auf Post) von den Registrierungslisten entfernen.
Wähler müssen innerhalb von 48 Stunden über ihre Entfernung informiert werden, einschließlich Anweisungen zur Anfechtung oder Wiedereinsetzung.
Wähler, die innerhalb des Staates umziehen, können ihre neue Adresse am Wahltag bestätigen und trotzdem ihre Stimme abgeben.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2994
Sponsor: Sen. Padilla, Alex [D-CA]
Startdatum: 2025-10-09