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Einstellungsvorrang für Veteranen und Behinderte bei Wahlhelfertätigkeiten.

Das Gesetz erlaubt staatlichen und lokalen Behörden, Veteranen und Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung von Wahlhelfern bevorzugt zu behandeln. Darüber hinaus können nicht ansässige Ehepartner und Angehörige von Militärangehörigen für diese Positionen eingestellt werden, wobei die lokale Wohnsitzpflicht entfällt. Dies soll die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Gruppen verbessern und die Wahlorganisation unterstützen.
Wichtige Punkte
Veteranen und Menschen mit Behinderungen können bei der Einstellung als Wahlhelfer bevorzugt werden.
Für nicht ansässige Ehepartner und Angehörige von Militärangehörigen entfällt die Wohnsitzpflicht bei der Einstellung als Wahlhelfer.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2996
Sponsor: Sen. Sheehy, Tim [R-MT]
Startdatum: 2025-10-09