Faire Urteile: Geschlechtsidentität darf Strafe nicht mildern.
Dieses Gesetz ändert das Bundesstrafrecht, indem es Gerichten verbietet, die wahrgenommene Geschlechtsidentität eines Angeklagten als mildernden Faktor bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Dies stellt sicher, dass die selbstidentifizierte Geschlechtsidentität nicht zur Forderung einer milderen Strafe in Bundesstrafsachen herangezogen werden kann. Ziel ist die Standardisierung der Urteile, wobei der Fokus ausschließlich auf der Straftat und der Vorgeschichte des Angeklagten liegt.
Wichtige Punkte
Bundesgerichte dürfen die wahrgenommene Geschlechtsidentität eines Angeklagten nicht mehr als mildernden Umstand bei der Strafzumessung verwenden.
Die Änderung soll sicherstellen, dass Urteile nur auf der Schwere des Verbrechens und der Notwendigkeit der Rehabilitation basieren.
Die US-Strafzumessungskommission muss ihre Richtlinien entsprechend anpassen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3003
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2025-10-14