Verschärfte Bundesgesetze gegen die Ausbeutung und Missbrauchsdarstellung von Kindern.
Dieses Gesetz verschärft die Bundesvorschriften zur Bekämpfung der Produktion und Verbreitung von Material, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellt. Die wichtigste Änderung ist die Aufhebung der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit obszönen visuellen Darstellungen von Kindesmissbrauch, wodurch Täter zeitlich unbegrenzt zur Rechenschaft gezogen werden können. Darüber hinaus müssen Verurteilte sich als Sexualstraftäter registrieren lassen und es wird eine erschwerte Freilassung gegen Kaution eingeführt.
Wichtige Punkte
Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit obszönen visuellen Darstellungen von Kindesmissbrauch wird aufgehoben.
Verurteilte müssen sich obligatorisch als Sexualstraftäter registrieren lassen.
Es wird eine Vermutung der Inhaftierung (keine Freilassung gegen Kaution) für Angeklagte dieser Verbrechen vor dem Prozess eingeführt.
Die Reproduktion von Beweismaterial (visuelle Darstellungen des Missbrauchs) während des Gerichtsverfahrens wird eingeschränkt.
Vom Senat verabschiedet
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3021
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2025-10-21