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Verlängerung der Befugnisse zur Drohnenabwehr über kritischen Einrichtungen bis 2028.

Dieses Gesetz verlängert die Befugnisse des Heimatschutzministeriums und des Justizministeriums zur Nutzung von Drohnenabwehrtechnologie. Dies stellt sicher, dass diese Behörden kritische Infrastrukturen und Bundeseinrichtungen weiterhin bis zum 30. September 2028 vor Bedrohungen aus der Luft schützen können. Ziel ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in sensiblen Bereichen.
Wichtige Punkte
Die Befugnis der Bundesbehörden, unbefugte Drohnen in der Nähe sensibler Einrichtungen zu erkennen und zu neutralisieren, wird um drei Jahre (bis zum 30. September 2028) verlängert.
Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Sicherheit rund um kritische Infrastrukturen und Regierungsgebäude und schützt Bürger vor potenziellen Sicherheitsrisiken aus der Luft.
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Status: Auf den Kalender gesetzt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3032
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2025-10-22