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Wiederaufnahme der Kohleverpachtung und Beschleunigung anhängiger Bergbauanträge.

Dieses Gesetz verpflichtet den Innenminister, anhängige Anträge auf Kohlepachtverträge, für die bereits eine Umweltprüfung begonnen wurde, zügig zu genehmigen. Es beendet effektiv das bundesweite Moratorium für neue Kohlepachtverträge, was sich auf lokale Arbeitsmärkte in Bergbauregionen und die nationale Energiepolitik auswirken könnte. Die beschleunigten Genehmigungsverfahren könnten Bedenken hinsichtlich der Gründlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfungen aufwerfen.
Wichtige Punkte
Das 2016 eingeführte bundesweite Verbot (Moratorium) für die Erteilung neuer Kohlepachtverträge wird beendet und für unwirksam erklärt.
Der Innenminister muss alle qualifizierten Kohlepachtanträge, die anhängig waren und deren Umweltprüfung begonnen hatte, unverzüglich genehmigen.
Es wird die rasche Festlegung des fairen Marktwerts für Kohleflächen und die Erteilung aller notwendigen zusätzlichen Genehmigungen für den Beginn von Bergbauaktivitäten auf bereits vergebenen Pachtflächen gefordert.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3045
Sponsor: Sen. Lummis, Cynthia M. [R-WY]
Startdatum: 2025-10-23