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Suchtbehandlung per Telemedizin: Kontrollierte Medikamente nach Fernberatung

Das Gesetz erleichtert den Zugang zur Suchtbehandlung, indem es Ärzten erlaubt, bestimmte kontrollierte Medikamente (zur Behandlung von Suchterkrankungen) nach einer Fernuntersuchung per Telemedizin zu verschreiben. Dies beseitigt die Notwendigkeit einer obligatorischen ersten persönlichen Untersuchung. Die Änderung verbessert die Versorgung, insbesondere für Patienten in ländlichen oder schwer zugänglichen Gebieten.
Wichtige Punkte
Ermöglicht die Verschreibung kontrollierter Substanzen (Schedule III, IV oder V) zur Suchtbehandlung nach einer einzigen Telemedizin-Evaluierung.
Die Telemedizin-Evaluierung muss eine interaktive Kommunikation in Echtzeit sein (Audio oder Audio und Video).
Die Anforderung einer obligatorischen ersten persönlichen Untersuchung für den Beginn der medikamentengestützten Suchttherapie entfällt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3048
Sponsor: Sen. Murkowski, Lisa [R-AK]
Startdatum: 2025-10-23