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Mehr Zugang für Militärrekrutierer zu Schulen und Schülerdaten.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass weiterführende Schulen Militärrekrutierern den gleichen Zugang zum Campus gewähren müssen wie anderen Arbeitgebern oder Hochschulen. Entscheidend ist, dass Schulen verpflichtet werden, spezifische Kontaktdaten von Schülern (Namen, Adressen, Telefone, E-Mails, Klassenstufe) innerhalb von 60 Tagen nach Schuljahresbeginn an Militärrekrutierer weiterzugeben, wodurch der übliche Datenschutz im Bildungsbereich (FERPA) außer Kraft gesetzt wird. Schulen müssen außerdem mindestens vier persönliche Rekrutierungsveranstaltungen pro Jahr ermöglichen.
Wichtige Punkte
Weiterführende Schulen müssen Militärrekrutierern den gleichen Zugang zu Campus-Einrichtungen gewähren wie potenziellen Arbeitgebern oder Hochschulen.
Obligatorische Weitergabe spezifischer persönlicher Schülerdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Klassenstufe) an Militärrekrutierer, ungeachtet der üblichen Datenschutzbestimmungen (FERPA).
Schulen müssen mindestens vier persönliche Rekrutierungsveranstaltungen pro Schuljahr ermöglichen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3052
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2025-10-23